Schulordnung
Grundsätze
Diese Schulordnung soll dem demokratischen Zusammenleben aller Mitglieder unserer Schulgemeinschaft dienen. Sie gilt deshalb für alle am schulischen Geschehen beteiligten Gruppen und soll mithelfen, dass diese zu einer größtmöglichen Mitbestimmung gelangen. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und höfliche Behandlung. Die im nds. Schulgesetz angegebenen Lernziele (z. B. rücksichtsvolles, friedliches Zusammensein, vernunftgemäße Lösung von Konflikten) sollen nicht nur im Unterricht, sondern auch in der unterrichtsfreien Zeit, an außerschulischen Lernorten sowie durch gemeinsame Aktivitäten erreicht werden.
Bei Konflikten stehen neben dem Klassenlehrer jedem Schüler der Beratungslehrer/Vertauenslehrer wie auch die Schülervertreter zur Seite.
Schulgelände
Zum Schulgelände gehören der Schulhof und das Gebäude der Realschule.
Regeln
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Den Anordnungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Aus gesundheitlichen und gesetzlichen Gründen ist das Rauchen sowie die Einnahme von Alkohol und Drogen in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Schulveranstaltungen.
- Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Waffen, Laserpointer) ist verboten. Waffen, Spielzeug, das andere verletzen kann, Feuerzeuge u. ä. werden von den Lehrern eingesammelt.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist die Benutzung von Handys und MP3 Playern und anderen elektronischen Geräten nicht gestattet.
- Das Tragen von Mützen/ Kappen, Kaugummikauen sowie Essen und Trinken sind im Unterricht nicht erlaubt. Ausnahme: Während des Unterrichts darf nur Wasser getrunken werden, sofern es den Lernablauf nicht stört. In den Fachräumen ist das Trinken generell nicht gestattet!
- Betroffene oder Zeugen von Tätlichkeiten in der Schule sollten Vorfälle umgehend bei einer Lehrkraft melden.
- Das Mitbringen von Eddings ist verboten.
Pausenordnung
- Die Schüler verlassen in der großen Pause, sowie in den Pausen nach der 4. und 5. Stunde den Unterrichtsraum, den die Lehrkräfte abschließen. Aufenthaltsorte sind der Schulhof und das Forum der Realschule.
- Die 5. und 6. Klassen verlassen in den beiden großen Pausen das Gebäude und gehen auf den Schulhof.
- Toben und Rennen sind im Gebäude und im Forum verboten.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung eines Lehrers in dringenden Ausnahmefällen gestattet, da außerhalb des Schulgeländes kein Versicherungsschutz besteht. Die Schüler der 10. Klassen unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsicht in den Pausen. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Ordnung und Sauberkeit
- Jede Klasse ist für den von ihr benutzten Raum selbst verantwortlich. Besondere Dienste (Tafel, Schrank) werden von der Klasse und dem Klassenlehrer eingeteilt. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle eingehängt. Die Schüler verlassen die von ihnen benutzten Räume in einem sauberen Zustand.
- Jede Klasse übernimmt nach einem festgelegten Plan für eine Woche den Reinigungsdienst im Schulgebäude. Bei Beanstandungen kann der Zeitraum verlängert werden.
- Wer Schuleigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen.
Unterrichtsbeginn und Versäumnisse
- Die Schüler erscheinen pünktlich zu Beginn jeder Unterrichtsstunde. Verspätungen bedürfen einer mündlichen bzw. schriftlichen Entschuldigung. Sie werden im Klassenbuch festgehalten.
- Jedes Fehlen muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden.
- Jede Beurlaubung vom Unterricht muss vorher schriftlich beantragt werden.
Handhabung der Schulordnung
Bei schweren Verstößen gegen die Schulordnung berät die Klassenkonferenz über zu ergreifende Erziehungsmaßnahmen nach der Erziehungsmaßnahmenverordnung. Änderungen der Schulordnung können grundsätzlich von allen am schulischen Leben Beteiligten eingeleitet werden. Für solche bedarf es der Mehrheit der Gesamtkonferenz.
